Überwiegend wahrscheinlich ist demgegenüber, dass aufgrund des relativ instabilen Blobs und des mangelnden Einflusses des Beschwerdeführers auf den eigenen "Absprung" ein Blob-Sprung weder beeinflusst noch kontrolliert werden kann. Auch wenn beim Blobbing nicht gleich hohe Geschwindigkeiten wie bei Rennsportarten (…) erreicht werden, hat der Blobber während des gesamten Geschehensablaufes keine Kontrolle und ist beim Aufprall auf die Wasseroberfläche mit einer Geschwindigkeit von immerhin 40 bis 50 km/h (Geschwindigkeit (v) im freien Fall (Erdbeschleunigung; g = 9.81 m/s2) in Abhängigkeit der Fallhöhe (s; vorliegend zwischen 7 m und 10 m);