Demgegenüber schildern diverse andere Online-Berichte das Blobbing als puren Nervenkitzel oder Adrenalinkick und verweisen allgemein auf Schutzbekleidung, um Verletzungen vorzubeugen (…). Gemäss eigenen Angaben des Beschwerdeführers habe es sich bei seinem Blob-Sprung um einen kontrollierten Fall mit unkontrolliertem Aufprall auf dem Wasser gehandelt (…). Dies erscheint insofern nicht nachvollziehbar, als dass aus einer kontrollierten Flugphase folgelogisch eine vom Beschwerdeführer ebenso kontrollierbare Landung hätte resultieren müssen, zumal die Landung gerade während der besagten Flugphase vorbereitet respektive eingeleitet wird.