Schliesslich beträgt die maximale Absprunghöhe der Jumper 5 m (…). Soweit ersichtlich, tragen Blobber Schutzausrüstungen, bestehend aus Helm, Neoprenanzug (teilweise), Schwimmweste und Rückenpanzer, wobei im vorliegenden Fall unbestritten und ausweislich der Akten ersichtlich ist, dass der Beschwerdeführer am 14. August 2016 eine vollständige Sicherheitsausrüstung getragen hat (…). 3.3.