3.2.2. Gemäss Angaben des Deutschen Anbieters B. G., M., müssen bei einer Blobbing-Anlage folgende Kriterien berücksichtigt werden: Die Wassertiefe muss unter dem Blob und in der Landezone mindestens 2.5 m betragen und es dürfen sich keine spitzen, gefährlichen oder sonst störenden Gegenstände im oder auf dem Wasser befinden. Die Landezone bzw. der Sicherheitsbereich muss seitlich des Blobs mindestens 6 m und vor dem Blob mindestens 15 m messen. Schliesslich beträgt die maximale Absprunghöhe der Jumper 5 m (…).