Der Beschwerdeführer hielt sich am 14. August 2016 im Raum K./L. mit Kollegen in einem Freibad auf. Gemäss eigenen Angaben vom 5. September 2016 sei er dort von einem Blob-Kissen circa sieben bis zehn Meter hoch gesprungen und anschliessend mit dem Rücken auf dem Wasser gelandet. Die Schmerzen im Rücken seien ein bis zwei Stunden später eingetreten. Für den Sprung habe er alle dazugehörige Schutzkleidung (Helm, Rückenpanzer, Neoprenanzug, Schwimmweste) getragen. Hinsichtlich besonderer Unfallumstände gab der Beschwerdeführer an, es habe sich um einen kontrollierten Fall mit unkontrolliertem Aufprall auf dem Wasser gehandelt (…).