Downhill-Biking (BGE 141 V 37 E. 4.1 und 5 mit einem Überblick der Rechtsprechung). Die S. Unfallversicherung bzw. die Beschwerdegegnerin führt als weitere Beispiele namentlich Speedflying, Base-Jumping, Karate-Extrem und Hydrospeed/Riverboogie an (…). Diese Aufzählung deckt sich mit den Empfehlungen zur Anwendung von UVG und UVV Nr. 5/83 Wagnisse der Ad-Hoc-Kommission Schaden UVG vom 10. Oktober 1983, Stand 16. November 2016 (…). Ein absolutes Wagnis ist vor allem dann anzunehmen, wenn eine gefährliche Sportart wettkampfmässig ausgeführt wird. Dies trifft etwa bei eigentlichen Rennen zu, wo es darum geht, schneller als die Konkurrenten zu sein.