brutto zzgl. 13. Monatslohn erhielt (…). Nach Erhalt der ordentlichen Kündigung per 30. Juni 2016 hielt der Beschwerdeführer mit Schreiben an seine Arbeitgeberin vom 19. April 2016 fest, er werde die Restferientage aus dem Jahr 2015 sowie die restlichen Ferientage aus dem Jahr 2016 vom 13. April bis und mit 7. Juni 2016 beziehen, sodass diese abgegolten seien (…). Anlässlich des Antrages auf eine Insolvenzentschädigung vom 1. Juni 2016 hielt der Beschwerdeführer ebenfalls fest, vom 13. April bis 24. Mai (Konkurseröffnung) habe er Ferien bezogen (…).