Am 24. Mai 2016 wurde über die Arbeitgeberin des Beschwerdeführers, X. AG, Z., der Konkurs eröffnet (…), sodass der Beschwerdeführer am 1. Juni 2016 einen Antrag auf Insolvenzentschädigung stellte (…). Dabei gab er an, seinen letzten Lohn am 29. März 2016 erhalten zu haben (…). 3.2. Im Zeitpunkt der Konkurseröffnung am 24. Mai 2016 bestand das Arbeitsverhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und seiner Arbeitgeberin X. AG noch und hätte bei Nichteintreten des Konkurses bis 30. Juni 2016 fortbestanden. Der letzte geleistete Arbeitstag des Beschwerdeführers war zwar effektiv der 12. April 2016 (…).