Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 3. Kammer, vom 23. Februar 2017, i.S. S.B. gegen X. GmbH (VKL.2016.8). 9 Art. 51 Abs. 1 lit. a, Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 7 AHVV Fällt ein Arbeitgeber nach einer ordentlichen Kündigung, infolge welcher der Arbeitnehmer seine Restferien bezieht, in Konkurs, besteht Anspruch 64 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2017 auf Insolvenzentschädigung bis zur Eröffnung des Konkurses. Ferienzuschläge sind dabei nur Bestandteil der Insolvenzentschädigung, wenn bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis eine Abgeltung hierfür erwartet werden könnte.