6 Art. 25 ATSG; Art. 35 Abs. 1 IVG; Art. 25 Abs. 4 und 5 AHVG; Art. 49bis Abs. 3 AHVV Das gemäss Art. 49bis Abs. 3 AHVV durchschnittliche monatliche Erwerbseinkommen eines unterstützungspflichtigen Kindes eines IV-Rent- ners bestimmt sich nach dem im relevanten Kalenderjahr tatsächlich erzielten Jahreseinkommen geteilt durch 12. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 1. Kammer, vom 13. Dezember 2016, i.S. S.S. gegen SVA Aargau (VBE.2016.482).