Sozialversicherungen (BSV) über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML) der private Nutzen des Geschäftswagens von der Ausgleichskasse gleich bewertet wie von den Steuerbehörden. Rechtsprechungsgemäss anwendbar sind die Rz. 21 ff. der von der Schweizerischen Steuerkonferenz und der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegebenen Wegleitung zum Ausfüllen des Lohnausweises bzw. der Rentenbescheinigung. Danach beträgt der zu deklarierende Betrag pro Monat 0.8 % des Kaufpreises exklusive Mehrwertsteuer (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_465/2009 vom 12. Februar 2010 E. 4.2). 3.2.3.