62 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2016 und die Standheizung besteht demgegenüber nicht. Die Beschwerde ist damit teilweise gutzuheissen und die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 16. Juli 2015 entsprechend anzupassen. 5 Art. 5 und 64 MVG Haftung der Militärversicherung für eine während der Rekrutenschule erstmals aufgetretene Bechterew-Erkrankung bejaht, da der Entlastungsbeweis nach Art. 5 Abs. 2 MVG nicht erbracht werden konnte.