{"Signatur": "AG_OG_007", "Spider": "AG_Gerichte", "Datum": "2016-06-16", "PDF": {"Datei": "AG_Gerichte/AG_OG_007_VBE-2016-50_2016-06-16.pdf", "URL": "https://decwork.ag.ch/api/main/v1/de/decrees_pdf/2521", "Checksum": "15da2b93df1e806b35edc5ea9cd20dd5"}, "Scrapedate": "2025-08-25", "Num": ["VBE.2016.50"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Aargau Obergericht Versicherungsgericht 16.06.2016 VBE.2016.50"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Aargau Obergericht Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Argovie  Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Argovia  Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Obergericht / Versicherungsgericht / 2. Kammer Obergericht / Versicherungsgericht / 2. 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Juli 2015 entsprechend anzupassen.\n\n5 Art. 5 und 64 MVG\nHaftung der Militärversicherung für eine während der Rekrutenschule\nerstmals aufgetretene Bechterew-Erkrankung bejaht, da der Entlastungsbeweis nach Art. 5 Abs. 2 MVG nicht erbracht werden konnte.\n\nAus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Juni\n2016, i.S. F.T. gegen Militärversicherung S. (VBE.2016.50; bestätigt durch\nUrteil des Bundesgerichts 8C_522/2016 vom 1. Dezember 2016)\n\nAus den Erwägungen\n\n2.\n2.1.\n(...)\n2.2.\nArt. 5 Abs. 1 MVG statuiert die gesetzliche Vermutung, wonach\ndie während des Dienstes in Erscheinung getretene und festgestellte\nGesundheitsschädigung während des Dienstes (vollständig) verursacht worden ist (sog. Kontemporalitätshaftung; CHRISTOF STEGER-\nBRUHIN, Die Haftungsgrundsätze der Militärversicherung, 1996,\nS. 215; JÜRG MAESCHI, Kommentar zum MVG vom 19. Juni 1992,\n2000, N. 13 f. zu Art. 5 MVG). Die Vermutung bezieht sich dabei auf\nden natürlichen sowie adäquaten Kausalzusammenhang (BGE 111\nV 370 E. 1b S. 272 f.; JÜRG MAESCHI, a.a.O., N. 30 bei Vorbemerkungen zu Art. 5 bis 7 MVG). Die Haftung erstreckt sich auf alle\nungünstigen Einwirkungen während des Dienstes, d.h. nicht nur\ndurch den Dienst bedingte Ursachen oder typische Militärgefahren.\nSie beschränkt sich nicht auf die im spezifischen Militärrisiko be-\n2016 Sozialversicherungsrecht 63\n\ngründeten Gefahren, sondern umfasst auch Schädigungen, die lediglich bei Gelegenheit des Dienstes verursacht worden sind und somit\n\"dienstgleichzeitig\" sind (CHRISTOF STEGER, Die Haftungsgrundsätze in der Militärversicherung, SZS 2001, S. 250).\n2.3.\nFür Gesundheitsschädigungen, welche während des Militärdiensts in Erscheinung getreten sind, gilt bei zeitlichem Zusammentreffen von Dienst und Schädigung die widerlegbare Vermutung der\ndienstlichen Verursachung (JÜRG MAESCHI, a.a.O., N. 17 zu Art. 5\nMVG). Art. 5 Abs. 2 MVG bestimmt, unter welchen Voraussetzungen die Vermutung widerlegt werden kann. Der Entlastungsbeweis\nenthält einerseits den Beweis der Dienstfremdheit im weiteren Sinne\n(Art. 5 Abs. 2 lit. a MVG) und andererseits den der fehlenden Verschlimmerung (Art. 5 Abs. 2 lit. b MVG). Dabei hat die Militärversicherung die Entlastungsbeweise mit dem Beweisgrad der Sicherheit zu erbringen. Der Begriff der Sicherheit ist nicht absolut, sondern relativ zu verstehen. Er bedeutet mehr als hohe Wahrscheinlichkeit, nicht aber völlige Gewissheit und bewegt sich im Rahmen einer\nan Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit (JÜRG MAESCHI,\na.a.O., N. 21 zu Art. 5 MVG; BGE 105 V 225 E. 4a S. 230).\n3.\n(…)\n4.\n4.1.\nUnter den Parteien ist unbestritten (zum Rügeprinzip: BGE 119\nV 347 E. 1a S. 349 f., 110 V 48 E. 4a S. 52 f.), dass die Bechterew-\nErkrankung erstmals während der Rekrutenschule auftrat. (…)\nIn medizinischer Hinsicht stimmen die Ärzte überein, dass der\nBeschwerdeführer eine genetische Prädisposition für den Morbus\nBechterew aufwies. Abgesehen von (vorliegend nicht relevanten) infektiösen Auslösern der Spondylarthropathien seien die Ursachen,\nwelche zur Aktivierung des Autoimmunprozesses führen, unbekannt.\n(…)\n4.2.\nNachdem die Bechterew-Erkrankung mit den dafür typischen\nSymptomen erstmals während der Rekrutenschule auftrat, haftet die\n64 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2016\n\n"}