Zudem ist die eigentliche Durchführung der Transaktionen nicht zeitintensiv und es existiert die Möglichkeit, die Märkte mittels mobiler Geräte und entsprechender Applikationen zu überwachen und sich gegenüber nachteiligen Entwicklungen abzusichern (Urteil des Bundesgerichts 2C_375/2015 vom 1. Dezember 2015 E. 6.3). Bezüglich der angeführten Fachkenntnisse der Beschwerdeführerin ist abschliessend anzumerken, dass diesen zum einen als Beurteilungskriterium bloss noch eine untergeordnete Bedeutung zukommt (….). Zum anderen weist der Handel mit derivativen Finanzinstrumenten auch stark aleatorische Züge auf (vgl. hierzu FRANCA CONTRATTO, a.a.