2004, S. 11 mit Hinweisen). Im Übrigen darf auch für die private Vermögensverwaltung das regelmässige Studium der entsprechenden Fachpresse vorausgesetzt werden (vgl. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Landschaft vom 19. Juni 1996 E. 4b, in: StR 52/1997 S. 321 f.). Zudem ist die eigentliche Durchführung der Transaktionen nicht zeitintensiv und es existiert die Möglichkeit, die Märkte mittels mobiler Geräte und entsprechender Applikationen zu überwachen und sich gegenüber nachteiligen Entwicklungen abzusichern (Urteil des Bundesgerichts 2C_375/2015 vom 1. Dezember 2015 E. 6.3).