2008, § 5 Rz. 17). Ein akribisches Verfolgen der Finanznachrichten die einzelnen Unternehmen betreffend ist jedenfalls nicht zwingend. Ferner handelt es sich bei den von der Beschwerdeführerin eingesetzten Derivaten um standardisierte Produkte, was deren Bewertung ebenfalls erleichtert (DANIEL HALTER, Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten im Nichtbankenbereich: ein Beitrag zum Risikomanagement im Corporate Treasury, Diss. 2004, S. 11 mit Hinweisen).