O., S. 197 und 202). Das Fehlen eines eigentlichen Unternehmerrisikos ist ein gewichtiges Indiz gegen die Annahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit. 3.3.3. Zum Einsatz derivativer Finanzprodukte wird im Kreisschreiben Nr. 36 der ESTV vom 27. Juli 2012 in Ziff. 4.3.2 ausgeführt, ein solcher deute auf gewerbsmässiges Vorgehen hin, wenn er nicht der Absicherung diene und wenn im Verhältnis zum Gesamtvermögen ein grosses Volumen umgesetzt werde.