3.3.2. Bezüglich des Einsatzes erheblicher fremder Mittel gibt die Beschwerdeführerin an, ihre Geschäfte einzig aus Eigenmitteln zu finanzieren, was mit der Aktenlage übereinstimmt (….). Indes trage sie trotzdem ein erhöhtes Risiko aus Finanzierungskosten. Bei den von der Beschwerdeführerin mehrheitlich verwendeten Knock-out- Papieren werden die Nettofinanzierungskosten bei vorgesehener Fälligkeit als Auf- oder Abgeld berücksichtigt, bei nicht laufzeitbeschränkten Produkten ergeben sie sich aus dem Finanzierungslevel (FEINGOLD/LANG, a.a.O., S. 189 ff.