2.5. (Grundsätze zur Ermittlung des Einkommens und des Eigenkapitals durch die kantonalen Steuerbehörden nach Art. 23 AHVV) 3. 3.1. (…) 3.2. Die Beschwerdeführerin handelt vornehmlich mit Derivaten, welche sich auf den Deutschen Aktienindex (DAX) beziehen. Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich vom Wert eines oder mehrerer zu Grunde liegender Basiswerte (Vermögenswerte wie Aktien, Aktienobligationen und Rohstoffe oder Referenzsätze wie Ak- tien- und Obligationenindizes, Währungen und Zinsen) ableitet (vgl. BAUEN/ROUILLER, Schweizer Bankkundengeschäft, 2010, S. 367 und EMCH/RENZ/ARPAGAUS, Das Schweizerische Bankgeschäft, 7. Aufl.