Nach neuerer steuerrechtlicher Rechtsprechung haben bei der Beurteilung einer Wertschriftenhandelstätigkeit die Kriterien der systematischen und planmässigen Vorgehensweise sowie der speziellen Fachkenntnisse nur noch eine untergeordnete Bedeutung. Dagegen treten die beiden Kriterien der Höhe des Transaktionsvolumens sowie des Einsatzes erheblicher fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte in den Vordergrund (Urteil des Bundesgerichts 2C_375/2015 vom 1. Dezember 2015 E. 2.2 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts 2C_868/2008 vom 23. Oktober 2009 E. 2.7).