vorab für Liegenschaftsgewinne entwickelten Rechtsprechung etwa die (systematische oder planmässige) Art und Weise des Vorgehens, die Häufigkeit der Geschäfte, der enge Zusammenhang eines Geschäfts mit der beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, spezielle Fachkenntnisse, die Besitzesdauer, der Einsatz erheblicher fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte oder die Verwendung des erzielten Gewinns beziehungsweise die Wiederanlage in Betracht (Urteil des Bundesgerichts 9C_455/2008 vom 5. November 2008 E. 4. mit Verweis auf BGE 122 II 446 E. 3b S. 450 f.; Urteile des 2016 Sozialversicherungsrecht 47