3 Art. 4 und 9 AHVG; Art. 17 und 23 AHVV Ob die Tätigkeit als Wertschriftenhändlerin sozialversicherungsrechtlich als beitragspflichtige selbstständige Erwerbstätigkeit im Sinne von Art. 9 AHVG oder als beitragsfreie Verwaltung des privaten Vermögens zu qualifizieren ist, bestimmt sich insbesondere aufgrund der Höhe des Transaktionsvolumens sowie des Einsatzes erheblicher fremder Mittel zur Finanzierung der Geschäfte. Rund 30 Transaktionen pro Kalendermonat mit kurzfristig gehaltenen Derivaten erscheinen aufgrund der gewählten Finanzinstrumente nicht als ungewöhnlich hoch.