Diese würden einen Konsens der Branche abbilden (Stellungnahme des Regierungsrates vom 12. August 2015 S. 2). (…) Aufgrund des Dargelegten rechtfertigt es sich somit vorliegend, auf die zwischen dem SBV, dem SBLV und der ABLA festgesetzten Richtlöhne abzustellen, um das branchenübliche Einkommen zu eruieren. (…)