eine Endverfügung. Die Beschränkungen bezüglich der selbständigen Anfechtbarkeit von Zwischenverfügungen sind daher unbeachtlich. Obergericht, Abteilung Verwaltungsgericht 2016 Fürsorgerische Unterbringung 95 I. Fürsorgerische Unterbringung 14 Ambulante Massnahme - Unterschied ambulante Massnahmen – Nachbetreuung (Erw. II/1.1) - Bei der Anordnung ambulanter Massnahmen und der Anordnung einer Nachbetreuung muss das konkrete Medikament genannt sein (Präzisierung der Praxis von AGVE 2000, S. 188; Erw. II/5).