247 bestand und die Behandlung mit Synagis® ärztlich sowohl als indiziert betrachtet wurde und die Behandlung gemäss geltender Rechtsprechung in der vorliegenden Konstellation (unter Vorbehalt der Limitatio) von der Beschwerdegegnerin zu übernehmen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_190/2013 vom 23. April 2013 E. 3). Des Weiteren wird von der Beschwerdeführerin anerkannt, dass Synagis® zwar auf der Spezialitätenliste verzeichnet ist, jedoch den unter E. 2.3.3. hiervor dargelegten Limitierungen – in casu Behandlung von Kindern bis zum Alter von einem Jahr mit vorbestehender und bereits behandelter BPD – unterliegt, welche der Übernahme der