247 (Syndrom der hyalinen Membranen) vorlag und sie in der Folge eine schwere BPD entwickelte (welche behandelt wurde), von Seiten der Beschwerdegegnerin für den massgeblichen Zeitraum eine Kostengutsprache für medizinische Massnahmen im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen Ziff. 247 bestand und die Behandlung mit Synagis® ärztlich sowohl als indiziert betrachtet wurde und die Behandlung gemäss geltender Rechtsprechung in der vorliegenden Konstellation (unter Vorbehalt der Limitatio) von der Beschwerdegegnerin zu übernehmen ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_190/2013 vom 23. April 2013 E. 3).