Urteil des Bundesgerichts 8C_590/2011 vom 13. Juni 2011 E. 4). 3. 3.1. Es ist unbestritten, dass bei der Beschwerdeführerin das Geburtsgebrechen Ziff. 247 (Syndrom der hyalinen Membranen) vorlag und sie in der Folge eine schwere BPD entwickelte (welche behandelt wurde), von Seiten der Beschwerdegegnerin für den massgeblichen Zeitraum eine Kostengutsprache für medizinische Massnahmen im Zusammenhang mit dem Geburtsgebrechen Ziff.