Vorliegend gilt es demnach zu klären, ob das ausserordentliche Verfahren nach § 17 Abs. 4–6 EG KVG angerufen werden kann, obwohl bereits im ordentlichen Verfahren eine Geltendmachung von Prämienverbilligungsbeiträgen möglich gewesen wäre. (…) 5.2. (Allgemeine Ausführungen zu den Regeln der Gesetzesauslegung) 5.3. 5.3.1. Auf die Frage, ob ein Anspruch im ausserordentlichen Verfahren bei veränderten Einkommens- oder Familienverhältnissen auch dann geltend gemacht werden kann, wenn auf einen bereits früher bestehenden Anspruch (in gleicher oder anderer Höhe) freiwillig verzichtet worden war, nehmen weder § 17 Abs. 4–6 EG KVG noch die