(Der Beschwerdeführer löste seinen Lehrvertrag per 30. September 2014 auf. Am 22. März 2015 stellte er bei der Beschwerdegegnerin einen Antrag um rückwirkende Ausrichtung von Prämienverbilligung ab dem 1. Oktober 2014, weil sich sein Einkommen durch den Wegfall des Lehrlingslohnes um mehr als 20 % vermindert habe. Der Beschwerdeführer brachte vor, dass er vor dem Verlust seiner Lehrstelle trotz entsprechenden Anspruchs bewusst auf einen Antrag auf Prämienverbilligung verzichtet habe, da es ihm ein Anliegen gewesen sei, selbst für sein Auskommen sorgen zu können. Die Beschwerdegegnerin lehnte einen rückwirkenden Anspruch auf Prämienverbilligung ab) 5. 5.1.