8 Art. 16 ATSG, § 15 Abs. 2 NAV über das Arbeitsverhältnis in der Landwirtschaft Aargau Bei der Parallelisierung der Einkommen im Falle eines landwirtschaftlichen Arbeitsverhältnisses ist auf die Lohnwerte des jeweiligen Normalarbeitsvertrags abzustellen und nicht auf die LSE-Tabellen. Im Kanton Aargau sind hierfür die Richtlöhne gemäss sozialpartnerschaftlicher Vereinbarung zwischen dem SBV, dem SBLV und der ABLA massgebend. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 2. Kammer, vom 30. Juni 2016, i.S. A.G. gegen Unfallversicherer S. (VBE.2016.104) Aus den Erwägungen