Für den Fall des Beschwerdeführers gilt es somit zu prüfen, ob er seine Arbeitstätigkeit, welche er im Zeitpunkt des Unfalles innehatte, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auch ohne Unfall zu Gunsten des Baus bzw. Führens eines Hundehotels aufgegeben hätte, bei welcher er einen Bruttomonatslohn in der Höhe von Fr. 6'800.00 bezogen hätte. Dabei ist entscheidend, dass konkrete Vorbereitungshandlungen – auch hinsichtlich des Lohnes – vor dem Zeitpunkt des Unfalls vorgenommen wurden. 3.2.