2016 Sozialversicherungsrecht 69 heitlichen Beschwerden von der Versicherten in Anspruch genommen zu werden (vgl. E. 3.2.1.). (…) 4.3. (…) 4.4. Zusammenfassend ist die Beschwerdeführerin durch den Ein- sprache-Entscheid im Sinne von Art. 49 Abs. 4 ATSG berührt und zur Anfechtung legitimiert.