7 Art. 15 UVG, Art. 23 Abs. 7 UVV Eine für die Taggeldbemessung relevante Lohnerhöhung nach Art. 23 Abs. 7 UVV muss im Zeitpunkt des Unfalls mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgewiesen sein. Diese Voraussetzung ist zu verneinen, wenn sich die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit (Betrieb eines Tierhotels) im Unfallzeitpunkt erst in den Abklärungs- und Vorbereitungshandlungen befindet. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 2. Kammer, vom 4. Mai 2016, i.S. P.U.. gegen IV-Stelle Kt. Aargau (VBE.2015.696; bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_400/2016 vom 9. August 2016) Aus den Erwägungen