4. 4.1 (…) 4.2. Der Beschwerdeführerin als Krankenversicherungsträgerin der Versicherten wurde der die Heilbehandlungsleistung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG abweisende Einsprache-Entscheid vom 28. Oktober 2015 nach Massgabe von Art. 49 Abs. 4 ATSG eröffnet. (…) Sofern die Anspruchsvoraussetzungen gemäss Art. 21 Abs. 1 lit. c UVG wie vorliegend von der Beschwerdegegnerin als Unfallversicherin verneint werden, kann ein Anspruch der Versicherten auf Leistung von Heilbehandlungen gegenüber der Beschwerdeführerin als Krankenversicherin bestehen, Wirtschaftlichkeit der Behandlung (Art. 32 KVG) vorausgesetzt (vgl.