5 Art. 5 und 64 MVG Haftung der Militärversicherung für eine während der Rekrutenschule erstmals aufgetretene Bechterew-Erkrankung bejaht, da der Entlastungsbeweis nach Art. 5 Abs. 2 MVG nicht erbracht werden konnte. Aus dem Entscheid des Versicherungsgerichts, 2. Kammer, vom 16. Juni 2016, i.S. F.T. gegen Militärversicherung S. (VBE.2016.50; bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 8C_522/2016 vom 1. Dezember 2016) Aus den Erwägungen