Schliesslich sei zu beachten, dass er als Tetraplegiker an Temperaturregulationsstörungen leide, weshalb ihm das Verharren im kalten Auto unzumutbar sei. Gemäss höchstrichterlicher Rechtsprechung können Vereisung und Beschlag an den Scheiben grundsätzlich auch mit der Standardheizung des Fahrzeuges entfernt werden. Eine wesentliche Erleichterung durch eine Standheizung, welche die Finanzierung dieser kostspieligen Zusatzausrüstung durch die Invalidenversicherung als verhältnismässig erscheinen liesse, sei grundsätzlich nicht gegeben.