Im Übrigen führen auch die erwähnten Schonbezüge zum gleichen Effekt. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer bezüglich Standheizung unter anderem eine Temperaturregulationsstörung anführt (dazu sogleich unter E. 3.5.; vgl. hierzu auch Urteil des Eidgenössischen Ver- 60 Obergericht, Abteilung Versicherungsgericht 2016