Ferner leide er an Blasen- und Darmfunktionsstörungen, weshalb ein Ledersitzbezug wegen der erleichterten Reinigung praktischer sei. Es ist indes der Beschwerdegegnerin zuzustimmen, dass damit jedenfalls bloss die Belederung des Fahrersitzes zu rechtfertigen wäre, wohingegen die Lederausstattung "Lugano" unbestrittenermassen die gesamte Innenausstattung erfasst. Doch auch bezüglich des lederbezogenen Fahrersitzes ist nicht von einer einfachen und zweckmässigen Ausführung auszugehen.