Dies ermögliche eine einfachere Bedienung, insbesondere der Hebelentsperrung. Ferner entfalle damit ein zusätzliches Transferhindernis. Dies sei nachvollziehbar und zweckmässig, weil weitere Anpassungen des Gangwahlhebels eingespart werden könnten. Es werde daher die Kostenübernahme empfohlen. Die Abklärungsperson verkennt dabei, dass der "DIRECT SELECT"-Wahlhebel bei Auswahl des aufpreispflichtigen "7G-TRONIC PLUS"-Automatikgetriebes ohne zusätzliche Kosten ab Werk rechts an der Lenksäule verbaut wird (…). Das Hebelverlegungspaket indes bewirkt die Bedienbarkeit der sich links der Lenksäule befindlichen Blinker- und Tempomathebel von rechts (…).