MwSt. (…). Die Beschwerdegegnerin will davon mit Verweis auf Rz. 2099 KHMI bloss Fr. 1'300.00 übernehmen. Bei der KHMI handelt es sich um eine Verwaltungsweisung, die sich an die Durchführungsstellen richtet und für das Sozialversicherungsgericht nicht verbindlich ist. Dieses soll sie bei seiner Entscheidung aber berücksichtigen, sofern sie eine dem Einzelfall angepasste und gerecht werdende Auslegung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zulässt. Das Gericht weicht also nicht ohne triftigen Grund von Verwaltungsweisungen ab, wenn diese eine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben darstellen.