I. Strassenverkehrsrecht 8 Art. 15d Abs. 1 lit. e SVG Ein Arztbericht, der sich nicht abschliessend zur Fahreignung oder Fahrkompetenz der untersuchten Person äussert, sondern zusätzliche medizinische Abklärungen (einer anderen Fachrichtung) empfiehlt, stellt für sich genommen noch keine Meldung dar, derentwegen die betroffene Person einer Fahreignungsuntersuchung unterzogen werden darf.