7 Art. 9 Abs. 5 lit. h und 10 Abs. 2 ELG; Art. 25a Abs. 1 ELV; § 2 Abs. 1 und 2 ELG-AG; § 42 Abs. 1 und 2 PflV Ermittlung des Ergänzungsleistungsanspruchs bei einem ausserkantonal, in einer von diesem Kanton als Heim anerkannten Pflegefamilie untergebrachten Kind: - Ist ein Kind in einer Pflegefamilie in einem anderen Kanton untergebracht, welcher die Pflegefamilie als Heim im Sinne von Art. 25a ELV anerkennt, so hat die Ermittlung des Ergänzungsleistungsanspruchs unter Anwendung von Art. 10 Abs. 2 ELG (Heimberechnung) zu erfolgen. - Von der in Art. 10 Abs. 2 lit.