Weiter tritt der Beschwerdeführer nicht selber am Markt auf. Er stellt weder eigene Rechnungen noch verfügt er über einen Kundenstamm oder nimmt sonst wie am wirtschaftlichen Verkehr teil. Vielmehr ist die Weinbaugenossenschaft einziger Abnehmer seiner Erzeugnisse. 3.2.2. Die jährlichen Einnahmen des Beschwerdeführers aus der Weinbautätigkeit bewegen sich seit über zehn Jahren zwischen Fr. 1'305.75 und Fr. 4'650.45.