Für die Abgrenzung solcher Tätigkeitsformen von selbstständiger Erwerbstätigkeit kommt der Erwerbsabsicht im Sinne der oben genannten Zielsetzung entscheidende Bedeutung zu. (…) 2.3. - 2.4 (…) 3. 3.1. 3.1.1. Hinsichtlich der hier in Frage stehenden Tätigkeit ist den Akten zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer Genossenschafter der seit 19… bestehenden Weinbaugenossenschaft Z. mit Sitz in Z. ist. Diese Genossenschaft nach Art.