3. Der Beklagte erhob gegen die Rückforderung der Klägerin die Einrede der Verjährung. Daher ist vorab auf die Verjährungsproblematik einzugehen. 3.1. Die allgemeinen Vertragsbedingungen (…) enthalten keine Bestimmung zur Rückforderung und keine Verjährungsregel. Es ist zu entscheiden, ob die Rückerstattung zu viel bezahlter Krankentaggeldleistungen im konkreten Fall nach den Regeln der ungerechtfertigten