2 zu Dauer und Beendigung des Vertragsverhältnisses zu entnehmen, dass der Vertrag mit der Erwerbsaufnahme des neuen Gemeindeschreibers und dessen Stellvertretung endet, wobei eine Fortsetzung im Sinne eines Coachings als möglich bezeichnet wird. Der Beschwerdeführer gab in der als integrierenden Bestandteil der Beschwerdeschrift erklärten Einsprache vom 14. März 2014 an, er führe seine Tätigkeit für die Beigeladene als Coach weiter (…). Demnach ist von einer Verlängerung des Engagements wie in der erwähnten vertraglichen Regelung auszugehen und nicht etwa von "ausservertraglichen" (…) Leistungen.