Auf Grund des erkannten minimalen unternehmerischen Risikos und dem Fehlen massgebender Investitionen sowie der Weisungsgebundenheit, Rechenschaftspflicht und der Subordination unter eine fremde Arbeitsorganisation überwiegen die für eine unselbständige Erwerbstätigkeit sprechenden Indikatoren jedoch klar. Einzig ein minimaler Marktauftritt (Internetseite, Visitenkarten, Werbeschreiben bei Markteintritt), das vereinbarte Stundenhonorar sowie eine gewisse Freiheit bei der Arbeitszeitgestaltung in- 2015 Sozialversicherungsrecht 51