4.4. 4.4.1. Für die Beurteilung einer allfälligen arbeitsorganisatorischen Abhängigkeit ist zu untersuchen, ob der Beschwerdeführer einer Weisungsgebundenheit unterliegt, rechenschaftspflichtig ist und sich in eine fremde Arbeitsorganisation einzugliedern hatte (THOMAS GÄCHTER, Die Abgrenzung von selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, in: Aktuelle Fragen des Sozialversicherungsund Migrationsrecht aus der Sicht der KMU, 2009, S. 1 ff., S. 10). 4.4.2. (…) Der Beschwerdeführer übte (…) im Wesentlichen in der öffentlichen Verwaltung eine Amtstätigkeit aus.