In Anbetracht der weiteren Tätigkeiten des Beschwerdeführers (Geschäftsleiter der sozialen Fachbereiche des Bezirks A., Leiter Berufsbeistandschaft A. und Fachreferent für überbetriebliche Kurse im Rahmen der kaufmännischen Ausbildung) sowie dessen früherer Tätigkeit als Gemeindeschreiber (…) muss dann auch vielmehr geschlossen werden, dass die Weiterbildungen primär im Zusammenhang mit diesen standen. Besonders aus der Tätigkeit als Fachreferent mit einer nicht unerheblichen Anzahl gehaltener Lektionen dürfte sich auch eine starke Mischnutzung der Büroräumlichkeiten und der angeschafften Infrastruktur ergeben.