Insbesondere bezüglich der vom Beschwerdeführer geltend gemachten Weiterbildungskosten ergibt sich aus den Akten, dass diese alle vor Aufnahme der fraglichen Tätigkeit angefallen sind (…). Der Beschwerdeführer führt denn auch selber aus, erst durch einige dieser Weiterbildungen sei ihm überhaupt die Idee gekommen, sich entsprechend beruflich zu verändern und zu betätigen (…).